AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Grundlaufzeit aller Verträge beträgt 12 Monate und verlängert sich immer automatisch um 1 weiteren Monat, wenn nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Eine Verkürzung der Grundlaufzeit auf 6 Monate ist gegen einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit möglich.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem nächsten 1. des Folgemonats. Der Beitrag für die verbleibenden Tage des aktuellen Monats wird anteilig berechnet.

 

2. Mitgliedsbeitrag

Der zu zahlende Beitrag wird jeweils zum Monatsbeginn vom angegebenen Konto mittels Lastschrift eingezogen.

Bei Überschreitung einer Altersgrenze (18 bzw. 25 Jahre) wird automatisch auf die entsprechende Beitragshöhe angepasst, ebenso bei Wegfall der Voraussetzung für eine Beitragsermäßigung (s. 5.).

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz behält sich der Inhaber vor, den Beitrag anzupassen. Der Inhaber ist berechtigt, den Beitrag zu erhöhen.

Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Inhaber das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht worden sind. Gleichzeitig wird dem Mitglied ein Nutzungsverbot ausgesprochen bis die Schulden beglichen sind.

 

3. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 29,99 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Das Mitglied erhält hierfür eine Erstberatung sowie eine Studio- und Geräteeinweisung.

 

4. Transponderarmband

Die Gebühr für das Transponderarmband beträgt 20 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Eine Nutzung des Studios ist nur mit diesem Armband möglich.

Das Transponderarmband wird auf das Mitglied personalisiert und ist für den Check-in/ Check-out und ggf. die Solariumfreischaltung erforderlich. Die Weitergabe an andere Personen ist strengstens untersagt. Bei Verlust ist umgehend das Studio zu informieren, die Kosten für ein Ersatzarmband sind vom Mitglied zu tragen.

 

5. Beitragsermäßigung

Ist eine der folgenden Voraussetzungen gegeben kann eine monatliche Beitragsermäßigung von 3 Euro gewährt werden:

  • Mitgliedschaft in einem Sportverein
  • Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr
  • Mitgliedschaft bei einer anderen Organisation, mit der eine Absprache besteht

 

6. Prämien

Prämie für Mitgliederwerbung: Ein Monat beitragsfrei für den Werber. Voraussetzung ist eine seit mindestens einem Monat bestehende Mitgliedschaft.

Wechselprämie: Bis zu 6 Monate beitragsfrei trainieren bis der Vertrag im vorigen Fitnessstudio abgelaufen ist. Es genügt die Kündigungsbestätigung.

 

7. Minderjährigkeit

Die Nutzung des Fitnessstudios ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich, unter 18 Jahren allerdings nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Die Nutzung der Solarien ist gesetzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren zulässig.

 

8. Solarium

Bei einer Solariummitgliedschaft kann das Solarium bis zu zweimal wöchentlich bis zu jeweils 20 Minuten genutzt werden. Voraussetzung ist eine vorangegangene Einweisung durch das Studiopersonal.

 

9. Mitgliedschaftsunterbrechung

Im Falle von Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbezogener Abwesenheit mit Nachweis ab einem Monat Dauer kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum unterbrochen werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich entsprechend. Das Studio ist frühestmöglich zu informieren.

 

10. Haftung

Die Nutzung des Fitnessstudios erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

Der Inhaber übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen und Wertsachen.

Entsteht durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung der Einrichtung oder der Geräte ein Schaden, haftet der Nutzer für den verursachten Schaden selbst.

 

11. Mitteilungspflicht

Änderungen bei Anschrift, Namen oder Bankverbindung sind unverzüglich zu melden, ebenso wie der Wegfall von Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung (s. 5.).

 

12. Nutzungszeiten

Die Nutzung des Fitnessstudios ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich.

 

13. Verhalten während des Aufenthalts

Die Nutzung des Trainingsbereiches ist nur in sauberer Sportkleidung sowie mit Sportschuhen (keine Straßenschuhe) erlaubt.

An den Geräten ist, soweit möglich, ein Handtuch unterzulegen.

Cardiogeräte und Solarium sind nach Nutzung an den Kontaktflächen mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

Bewegliche Trainingsgeräte wie Matten, Hanteln oder Hantelscheiben sind nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzulegen.

Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Das eigene Verhalten ist so anzupassen, dass andere Trainierende nicht unnötig gestört werden.

Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.

Glasflaschen oder -trinkgläser sind im Trainingsbereich nicht erlaubt.

 

14. Umkleideräume

Die bereitgestellten Spinde dürfen während der Anwesenheit im Studio genutzt werden; ein Spind pro Person. Sie sind sauber und leer sowie nicht abgeschlossen zu hinterlassen.

 

15. Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich intern zur Mitgliederverwaltung, zum Beitragseinzug sowie zur Kontaktaufnahme im Rahmen der gesetzlichen Berechtigungen durch das Studio genutzt. Mit Vertragsabschluss stimme ich der Datennutzung zu.

Fitnesspark Zwota

Inhaber: Martin Müller

Markneukirchner Straße 41a · 08267 Zwota

Telefon 037467 740309

Fitnesspark Zwota

Inhaber: Martin Müller

Markneukirchner Str. 41a

08267 Zwota

Telefon 037467 740309