ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Grundlaufzeit aller Verträge beträgt 12 Monate und verlängert sich immer automatisch um 1 weiteren Monat, wenn nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Eine Verkürzung der Grundlaufzeit auf 6 Monate ist gegen einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit möglich.
2. Mitgliedsbeitrag
Der zu zahlende Beitrag wird jeweils zum Monatsbeginn vom angegebenen Konto mittels Lastschrift eingezogen.
Bei Überschreitung der Altersgrenze von 21 Jahren wird automatisch auf die Beitragshöhe der Standardmitgliedschaft angepasst.
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz behält sich der Inhaber vor, den Beitrag anzupassen. Der Inhaber ist berechtigt, den Beitrag zu erhöhen.
Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Inhaber das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht worden sind. Gleichzeitig wird dem Mitglied ein Nutzungsverbot ausgesprochen bis die Schulden beglichen sind.
3. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 49,99 Euro für die Standardmitgliedschaft, 29,99 Euro für den U21-Tarif, und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Das Mitglied erhält hierfür eine Erstberatung sowie eine Studio- und Geräteeinweisung.
4. Transponderarmband
Die Gebühr für das Transponderarmband beträgt 20,00 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Eine Nutzung des Studios ist nur mit diesem Armband möglich.
Das Transponderarmband wird auf das Mitglied personalisiert und ist für den Check-in/ Check-out und ggf. die Solariumfreischaltung erforderlich. Die Weitergabe an andere Personen ist strengstens untersagt. Bei Verlust ist umgehend das Studio zu informieren, die Kosten für ein Ersatzarmband sind vom Mitglied zu tragen.
5. Minderjährigkeit
Die Nutzung des Fitnessstudios ist nach erfolgter Geräteeinweisung durch unser Personal ab einem Alter von 12 Jahren möglich, unter 18 Jahren allerdings nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten auf gesonderter Einverständniserklärung. Die Nutzung des Solariums ist gesetzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren zulässig.
6. Mitgliedschaftsunterbrechung
Im Falle von Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbezogener Abwesenheit mit Nachweis ab einem Monat Dauer kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum unterbrochen werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich entsprechend. Das Studio ist frühestmöglich zu informieren.
7. Haftung
Die Nutzung des Fitnessstudios erfolgt unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten des Betreibers auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Inhaber übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen und Wertsachen. Entsteht durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung der Einrichtung oder der Geräte ein Schaden, haftet der Nutzer für den verursachten Schaden selbst.
8. Mitteilungspflicht
Änderungen bei Kontaktdaten oder Bankverbindung sind umgehend zu melden.
9. Nutzungszeiten
Die Nutzung des Fitnessstudios ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten erlaubt. Der Betreiber ist berechtigt, die Öffnungszeiten an den Bedarf anzupassen.
Bei einer Solariummitgliedschaft kann das Solarium bis zu zweimal wöchentlich bis zu jeweils 20 Minuten genutzt werden. Voraussetzung ist eine vorangegangene Einweisung durch das Studiopersonal.
10. Verhalten während des Aufenthalts
11. Kameraüberwachung
Zur rechtlichen Absicherung vor allem während der personallosen Zeiten ist in Eingangsbereich und Trainingsbereich eine Kameraüberwachungsanlage installiert. Die Aufzeichnungen werden maximal 72 Stunden gespeichert.
12. Umkleideräume
Die bereitgestellten Spinde dürfen während der Anwesenheit im Studio genutzt werden; ein Spind pro Person. Sie sind sauber und leer sowie nicht abgeschlossen zu hinterlassen.
13. Parkplatz und Außenbereich
Aus Rücksicht auf die Anwohner ist Lärm im Außenbereich soweit möglich zu vermeiden. Das Parken ist nur während der Dauer des Aufenthaltes im Fitnesspark Zwota gestattet.
14. Kinderspielraum
Den Kinderspielraum dürfen Kinder von 3 bis 10 Jahren nutzen während deren volljährige Begleitperson im Fitnesspark Zwota trainieren kann. Die Aufsichtspflicht bleibt dabei bei der Begleitperson.
15. Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich intern zur Mitgliederverwaltung, zum Beitragseinzug sowie zur Kontaktaufnahme im Rahmen der gesetzlichen Berechtigungen durch das Studio genutzt. Die Kameraaufzeichnungen werden ausschließlich intern ausgewertet falls Ereignisse wie Diebstahl, unbefugter Zutritt, Unfall o. ä. dies erforderlich machen. Mit Vertragsabschluss stimme ich der Datennutzung und der Kameraüberwachung zu.
Stand 03.2026